Ausnahme beim anschnallen im Auto
Schrittgeschwindigkeit: Rückwärtsfahren und Einparken
Wer sein Auto in Schrittgeschwindigkeit bewegt – etwa beim Einparken oder Rangieren auf einem Parkplatz –, darf laut § 21a StVO auf den Gurt verzichten. Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen werden ausdrücklich als Ausnahme aufgelistet. Sobald man jedoch wieder mit normaler Geschwindigkeit unterwegs ist, muss der Gurt sofort angelegt werden.
Datum: 20.02.2026
Quelle: Bayregnews