Auswärtiges Amt waren vor Reisen in die Türkei
Reisehinweise Türkei: Vorsicht vor Terrorgefahr, Falschgeld und willkürlichen Festnahmen
Die Reisehinweise für die Türkei wurden aktualisiert und enthalten deutliche Warnungen. Reisende müssen sich auf ein komplexes Sicherheitsumfeld einstellen, das von terroristischen Bedrohungen bis zu rechtsstaatlich problematischen Strafverfolgungsmaßnahmen reicht.
Aktuelle Sicherheitslage
Das Auswärtige Amt stuft die terroristische Gefährdung in allen Landesteilen der Türkei als grundsätzlich vorhanden ein. Vor Reisen in die Grenzprovinzen zu Syrien und Irak – Şanlıurfa, Mardin, Sırnak und Hakkâri – wird ausdrücklich abgeraten. Reisenden wird geraten, größere Menschenansammlungen, Regierungsgebäude und militärische Einrichtungen zu meiden.
Zunahme von Demonstrationen und Verkehrsbehinderungen
In den vergangenen Monaten kam es in größeren Städten vermehrt zu Demonstrationen. In Istanbul wurden im Zuge dessen wichtige Metrostationen im Zentrum zeitweise gesperrt. Das Auswärtige Amt rät, sich über lokale Medien über aktuelle Versammlungsverbote und Verkehrseinschränkungen zu informieren und Demonstrationen generell fernzubleiben.
Neue Falschgeldwelle in Istanbul
Seit Ende November 2024 häufen sich Fälle von gefälschten ausländischen Banknoten, vor allem im Großraum Istanbul. Auffällig: Selbst Geldautomaten sollen vereinzelt gefälschte 50- und 100-US-Dollar-Noten ausgegeben haben, die dem Original täuschend ähnlich sehen. Reisende sollten Banknoten anhand mehrerer Sicherheitsmerkmale prüfen und im Zweifel die Annahme verweigern.
Willkürliche Festnahmen und Einreiseverweigerungen – ein anhaltendes Risiko
Besorgniserregend ist die anhaltende Zahl von Fällen, in denen deutsche Staatsangehörige willkürlich festgenommen, mit einer Ausreisesperre belegt oder an der Einreise gehindert werden. Dies kann auch Personen treffen, die zuvor problemlos einreisen konnten.
Hintergrund: Den Maßnahmen liegen häufig Vorwürfe der Propaganda oder Unterstützung für Organisationen zugrunde, die die Türkei als terroristisch einstuft – wie die PKK oder die sogenannte „Gülen-Bewegung“. Die türkischen Behörden verfügen offenbar über umfangreiche Listen von Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die ohne umfangreiche Vorermittlungen ins Visier geraten können.
Weit gefasster Terrorismusbegriff mit gravierenden Folgen
Der in der Türkei angewandte Terrorismusbegriff ist extrem weit gefasst und wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als rechtsstaatswidrig kritisiert. Konsequenz für Reisende:
· Soziale Medien als Falle: Bereits das Teilen, Kommentieren oder „Liken“ von Beiträgen in sozialen Medien, die in Deutschland unter die Meinungsfreiheit fallen, kann in der Türkei zu Strafverfolgung führen. Dies gilt auch für regierungskritische Äußerungen oder den Vorwurf der „Präsidentenbeleidigung“, der zu mehrjährigen Haftstrafen führt.
· Neues „Anti-Desinformationsgesetz“: Seit Kurzem kann auch die Verbreitung von Aussagen, die Behörden als unwahr und als Gefahr für die öffentliche Ordnung einstufen, strafbar sein.
· Vergangene Aktivitäten werden herangezogen: Selbst jahrelang zurückliegende Handlungen können Folgen haben. Dazu zählen:
· Die Teilnahme an Demonstrationen in Deutschland mit Bezug zur Türkei.
· Die Mitgliedschaft in legalen Vereinen mit kurdischen Anliegen.
· Die Unterzeichnung von Petitionen – wie beispielsweise der „Initiative für ein unabhängiges Kurdistan“ aus dem Jahr 2014.
Betroffen sind insbesondere, aber nicht ausschließlich, Personen mit privaten Bindungen in die Türkei oder mit doppelter deutsch-türkischer Staatsangehörigkeit. Auch Journalisten kann die Akkreditierung verweigert werden.
Dringende Empfehlungen für Reisende
Das Auswärtige Amt appelliert an Reisende:
· Seien Sie sich bewusst, dass in Deutschland getätigte Äußerungen oder Handlungen in der Türkei strafrechtliche Konsequenzen haben können.
· Halten Sie sich von politischen Veranstaltungen und Kundgebungen fern.
· Bedenken Sie, dass auch nicht-öffentliche Online-Kommentare durch Denunziation an türkische Behörden gelangen können.
· Seien Sie gewarnt: Die konsularische Unterstützung durch deutsche Vertretungen kann in solchen Fällen oft nicht vor einer strafrechtlichen Verfolgung schützen.
Reisende werden dringend gebeten, die ausführlichen Hinweise unter den Stichpunkten Sicherheit/Terrorismus, Innenpolitische Lage und Rechtliche Besonderheiten auf den Seiten des Auswärtigen Amts zu beachten. Zudem sollten stets die aktuellen Einreisebestimmungen bei den türkischen Behörden oder der Botschaft geklärt werden.