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Autoposer in Rosenheim kontrolliert

      Rosenheim - Autoposerkontrollen   Rosenheim, 02.04.2026 - 03.04.2026, 21.00 - 02.00 Uhr   Beamte der Rosenheimer Polizei, unterstützt von Einsatzkräften der Verkehrspolizei Rosenheim, führten in der Nacht von 02.04.2026 auf 03.04.2026, eine fünfstündige Verkehrskontrolle im Rosenheimer Stadtgebiet durch. Der Schwerpunkt lag dabei auf die Straßenzüge der Äußeren Münchener Straße sowie die Innenstadt. Mehrere Fahrzeuge wurden einer Verkehrskontrolle unterzogen und Bußgeldverfahren mit Punkten in Flensburg eingeleitet.   Bei einem 23-jährigen Autofahrer aus Rosenheim, war die Auspuffanlage technisch verändert. Die Anlage wurde geöffnet und die Dämmung ausgebaut. Eine Lautstärkenmessung ergab eine deutliche Überschreitung des zulässigen dB-Wertes. Ein 22-jähriger Autofahrer aus Prien fiel auf, da er mit aufheulendem Motor herumfuhr. Es konnte eine versteckt verbaute Funktion festgestellt werden, welche die Motoreinstellung leistungssteigernd verändert, steuerbar über eine Handy-App. Auch einen aktiver „Radarwarner“ konnten die Beamten im Fahrzeug des 22-Jährigen feststellen. Am Fahrzeug eines 19-jährigen Rosenheimers wurde festgestellt, dass der Endtopf an der Auspuffanlage, durch ein Stahlrohr ersetzt wurde. Dadurch entstand eine deutlich lauteres Abgasgeräusch. Seine lichttechnischen Einrichtungen wurden durch den 19-Jährigen ebenfalls verändert. Die serienmäßigen Leuchten, ersetzte er durch nicht für diesen Fahrzeugtyp zulässige LED-Lampen, die eine markant hellere Leistung erzielen. Bei einem 21-jährigen Pkw-Fahrer aus Rohrdorf wurde festgestellt, dass er sein Fahrzeug mit einem sog. Kurzzeitkennzeichen bewegt, mit der Beschränkung Erlaubnis nur zur Vorführung zur Hauptuntersuchung. Auch technische Veränderungen wurden festgestellt, die Heck- und Seitenscheiben waren mit nicht zugelassenen schwarzen/blickdichten Folien verklebt, auch die Auspuffanlage sowie Katalysatoren wurden verändert. Verbaut war auch ein sog. Klappensteuerungsmodul für den Endschalldämpfer.   Gegen die Fahrer wurden Bußgeldverfahren mit Punkten in Flensburg eingeleitet. Die Fahrt war für die Lenker noch vor Ort beendet, teilweise erfolgte auch die Sicherstellung der Fahrzeuge zur Erstellung eines technischen Gutachtens.   Ein weiterer Schwerpunkt lag auch bei der Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit. Im Rahmen von Kontrollen wurden mehrere Verkehrsteilnehmer angehalten und wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit beanstandet. „Tagesschnellster“, war ein Autofahrer aus Rosenheim mit einer gemessenen Geschwindigkeit von über 75 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften. Ihn erwartet ein Bußgeldverfahren mit Punkten in Flensburg.   Das Durchfahrtsverbot in der Münchener Straße wurden ebenfalls kontrolliert. Hier kam es zu einem Verstoß im Überwachungszeitraum von rund 30 Minuten.

Datum: 03.04.2026 Quelle: Bayregnews