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Elisabeth Vorstadt Salzburg

Ermittlungen Salzburger Elisabeth-Vorstadt“   Einleitend darf klargestellt werden, dass die Salzburger Polizei in enger Kooperation mit den Justizbehörden jede Anzeige von strafbaren Handlungen ernst nimmt und diese stets gewissenhaft nach all den zur Verfügung stehenden rechtlichen und faktischen Möglichkeiten abarbeitet. Dies geschieht tagtäglich eigenständig, ohne dabei Zurufe von Dritten zu benötigen und auch, ohne jede einzelne Ermittlung bzw. damit einhergehende Maßnahme unmittelbar medial zu kommunizieren. Als oberstes Gebot zur Kommunikation nach außen gelten der Schutz von kriminaltaktischen Interessen sowie gleichermaßen die Sicherheit und die Persönlichkeitsrechte Betroffener.   Im Kontext der mutmaßlichen Suchtmittelstraftaten in Verbindung mit dem Verdacht von strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität von Minderjährigen bzw. Unmündigen im Bereich der Salzburger Elisabeth-Vorstadt laufen seit längerem, eng mit der Salzburger Staatsanwaltschaft und allfällig weiteren Institutionen abgestimmte, Ermittlungen der Salzburger Polizei.   Konkret erfolgte dazu bereits Ende März die Festnahme eines 44-jährigen Türken, der im Verdacht steht, zumindest seit März 2023 Suchtmittel in Form von Kokain an zumindest sechs minderjährige Mädchen bzw. junge Frauen überlassen zu haben. Die Minderjährigen waren zur Tatzeit im Alter von 12 bis 17 Jahren und hielten sich bei den Übergaben jeweils in der Wohnung des Beschuldigten in Salzburg auf.   Anfangs ebenso im Raum stehende Verletzungen der sexuellen Integrität durch den Beschuldigten Türken und/oder etwaige Mittäter zum Nachteil Minderjähriger konnten, trotz intensiver Bemühungen, umfangreicher Ermittlungen und zahlreichen Befragungen sowie Vernehmungen aller Beteiligten bis dato in keiner Weise erhärtet werden.   Der 44-Jährige befindet sich derzeit wegen des Verdachtes zahlreicher Delikte nach dem Suchtmittelgesetz in Untersuchungshaft.   Die Ermittlungen zu diesem Kriminalitätsphänomen laufen seitens der Salzburger Polizei gemeinsam mit der Salzburger Staatsanwaltschaft, gegebenenfalls auch bundeslandübergreifend, konsequent und unvermindert weiter. Insbesondere betrifft dies die Bemühungen, weitere strafrechtlich relevante Delikte nachweisen zu können.   Es ist jedoch festzuhalten, dass letztlich eine Strafverfolgung nur bei Vorliegen von entsprechenden Beweisergebnissen, nämlich insbesondere konkrete Schilderungen eines Opfers einer solchen Tat in einer förmlichen Vernehmung bei der Polizei und vor Gericht, möglich ist.   Aus den weiteren Ermittlungen resultierende und relevante Ermittlungserkenntnisse werden zum gegeben Zeitpunkt wieder kommuniziert.    

Datum: 13.04.2026 Quelle: Bayregnews