Erfolge für die Grenzpolizei Laufen
Grenzpolizei Laufen bei Fahndungsaktionen erfolgreich
Am vergangenen Dienstag und Mittwoch führten die Beamten der Grenzpolizeistation Laufen gezielte Fahndungskontrollen
und Kontrollstellen in Laufen durch. Ziel war die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität, aber auch die sichtbare
Präsenz außerhalb der zivilen Schleierfahndung. Gerade in der dunkler werdenden Jahreszeit ein wichtiges Signal an mögliche Täter von
Eigentumsdelikten.
In den beiden ganztägigen Einsätzen, teilweise mit Unterstützung von Kräften der Bereitschaftspolizei, waren die Beamten der
GPS Laufen erfolgreich.
So konnten im Rahmen der Kontrollen in einem ungarischen Pkw, der sich, auf der Durchreise aus Österreich kommend, auf dem Weg nach Tschechien befand,
mehrere als gestohlen gemeldete ungarische Dokumente aufgefunden werden. Die ungarischen Behörden wurden hierzu informiert.
Ein 52jähriger Serbe aus Wien war für ein großes Mietwagenunternehmen als Überführungsfahrer tätig. Ihn führte die Reise aus dem Raum Salzburg nach München.
Bei der Kontrolle zeigte dieser eine Kopie eines zypriotischen Führerscheines. Dieser war jedoch nur für Zypern gültig. Weiter gab er an, noch im Besitz eines
serbischen Führerscheines zu sein. Dies stellte sich jedoch schnell als Schutzbehauptung heraus. Der Lenker muss sich nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.
Ein 49jähriger Rumäne wirket im Rahmen der Einreisekontrolle sichtlich nervös. Dies veranlasste die Beamten, etwas genauer hinzuschauen. Bei der
Durchsuchung fanden die Beamten ein verbotenes Springmesser. Dieses wurde sichergestellt, der Rumäne wird nun wegen Verstoßes nach dem Waffengesetz angezeigt.
Ein 43jähriger Deutscher wurde ebenfalls am Grenzübergang Laufen – Oberndorf bei der Einreise kontrolliert. Hierbei stellten die Beamten fest, das gegen den Mann aus dem Raum Mühldorf ein Haftbefehl wegen Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz bestand. Es folgte die Festnahme des Gesuchten. Er wird nun dem Haftrichter vorgeführt, der über die Fortdauer der Freiheitsentziehung entscheidet.
Ein weiterer Deutscher Staatsangehöriger aus dem Raum Laufen wurde als Fahrzeuglenker alkoholisiert bei der Einreise festgestellt. Ihm droht nun ein Bußgeld von
500 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat.