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Fahren ohne Fahrerlaubnis

  Fahren ohne Fahrerlaubnis:   Lkr. Garmisch-Partenkirchen / Gde. Garmisch-Partenkirchen – Am 24.04.2026 gegen 00:55 Uhr wurde durch eine zivile Streife der GPI Murnau in der Mittenwalder Straße in Garmisch-Partenkirchen ein Citröen mit Leipziger Zulassung, sowie dessen Insassen einer verdachtsunabhängigen Kontrolle unterzogen. Im Rahmen der Kontrolle wies sich der 44jährige rumänische Fahrzeugführer unter anderem mit einem moldauischen Führerschein aus. Da der Rumäne seinen Führerschein trotz Wohnsitznahme in der Bundesrepublik Deutschland nie hat umschreiben lassen, war dieser nicht mehr gültig.   Die Personen wurden vor Ort von der Sachbearbeitung aus wieder entlassen.     Fahren ohne Fahrerlaubnis (Fahren trotz Fahrverbot):   Lkr. Garmisch-Partenkirchen / Gde. Garmisch-Partenkirchen – Am 24.04.2026 gegen 11:50 Uhr wurde durch eine zivile Streife der GPI Murnau in der Hauptstraße in Garmisch-Partenkirchen ein Audi mit Münchner Zulassung, sowie dessen Insassen einer verdachtsunabhängigen Kontrolle unterzogen. Im Pkw befanden sich ein 21jähriger Italiener als Fahrzeugführer und einen 34jährigen Marokkaner als Beifahrer. Bei Überprüfung der vorgezeigten Dokumente konnte festgestellt werden, dass der 21jährige Fahrzeugführer in Deutschland ein bestehendes Fahrverbot hat und somit nicht berechtigt war ein Kfz in Deutschland zu führen.   Nach Abschluss der Sachbearbeitung wurden beide Personen vor Ort entlassen. Der Beifahrer durfte die Fahrt fortsetzen.     Unerlaubter Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel:   Lkr. Garmisch-Partenkirchen / Gde. Garmisch-Partenkirchen – Am 25.04.2026 gegen 02:30 Uhr wurde durch eine zivile Streife der Grenzpolizeistation Mittenwald in der Hauptstraße in Garmisch-Partenkirchen ein Pkw, Renault mit moldauischer Zulassung, sowie dessen Insassen einer verdachtsunabhängigen Kontrolle unterzogen. Hierbei konnte bei der Überprüfung der 4 rumänischen Insassen festgestellt werden, dass ein 51jähriger Mitfahrer keinen gültigen Aufenthaltstitel besaß und er sein Kurzaufenthaltsrecht bereits deutlich überschritten hatte. Gegen den 46jährigen Fahrzeugführer besteht aufgrund der Ermittlungen vor Ort der Verdacht der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt des 51jährigen Rumänen.   Nach Abschluss der Sachbearbeitung wurden alle Personen vor Ort wieder entlassen. Dem 51jährigen Rumänen wurde eine Ausreiseaufforderung ausgesprochen.

Datum: 26.04.2026 Quelle: Bayregnews