Fahrlässige Brandstiftung
Neuötting: fahrlässige Brandstiftung
Am 03.04.26 kam es in der Kapelle des „Apostelhauses Alzgern“ zu einem Brand wobei die Kapelle stark beschädigt wurde. Die Brandursache -drei vergessene Kerzen- waren schnell ermittelt. Die brennenden Kerzen schmückten ein provisorisches Tabernakel, das Löschen der Kerzen wurde leider vergessen. Die Flammen griffen auf das Mobiliar über und verursachen so einen Schaden von über 40.000 Euro. Personen kamen bei dem Brand nicht zu Schaden. Zur Brandbeseitigung waren die Feuerwehren aus Neuötting und Alzgern mit ca. 40 Einsatzkräften vor Ort.
Töging am Inn: Unfallflucht
Am 02.04.26 wurde von Zeugen beobachtet, wie ein ca. 40-jähriger Mann mit seinem Fahrrad gegen einen geparkten Pkw Dacia in blau stieß. Nach dem Zusammenstoß entfernte sich der Radfahrer von der Unfallstelle. Dieses Ereignis meldeten die Zeugen bei der Polizei in Altötting.
Aufgrund der Beschreibung des Unfallflüchtigen konnte dieser am Bahnhof von einer Polizeistreife festgestellt und kontrolliert werden. Hierbei wurde blauer Fahranrieb sein dem Lenker seines Fahrrades festgestellt. An dem geparkten Pkw entstand ein Schaden von ca. 1000 Euro für den nun der Radfahrer aufkommen muss.
Töging am Inn: Verkehrsunfall mit einer Leichtverletzten
Am Samstagvormittag, gegen 10 h, wollte ein 25-jähriger Mühldorfer mit einem Fahrzeug in der Ortsmitte von Töging nach links in die Erhartinger Straße abbiegen. Hierbei übersah er den entgegenkommenden vorrangberechtigten BMW, der von einem 46-jährigen Töginger gesteuert wurde und es kam zum Zusammenstoß der Fahrzeuge. Hierdurch wurde die Beifahrerin des BMW-Fahrers leicht am Knie verletzt.
Beide beteiligen Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten von der Unfallstelle abgeschleppt werden.
Garching a.d. Alz: Verkehrsunfall mit Personenschaden
Am Ostersonntag gegen 14 h befuhr ein 65-jährige Mann mit seinem Fahrrad in die Schnablinger Straße in Richtung Garching an der Alz. Aufgrund Unachtsamkeit und mangelnder Koordinationsfähigkeit geriet der Radler ins Straucheln und stürzte vom Fahrrad. Hierbei zog er sich eine Kopfplatzwunde sowie mehrere Schürfwunden an den Armen zu. Zur Wundversorgung wurde er in ein Krankenhaus verbracht. Dort wurde dann auch der Grund für seine mangelnde „Fahrradtauglichkeit“ festgestellt. Ein Atemalkoholtest erbrachte ein Ergebnis über dem zulässigen Wert, daher musste eine Blutentnahme angeordnet und durchgeführt werden. Den Mann erwartet nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr