Grenzpolizei Murnau
Ohne Aufenthaltstitel mit gefälschter Zulassungsbescheinigung
Lkr. Garmisch-Partenkirchen - B 2 - Gde. Garmisch-Partenkirchen - Am Donnerstag, 23.04.2026, gegen 22.40 Uhr, kontrollierte eine Streife der Grenzpolizeiinspektion Murnau, einen Audi mit Reutlinger Kennzeichen auf der B2 in Partenkirchen. Fahrer war ein 55-jähriger ukrainischer Staatsangehöriger. Im Rahmen einer routinemäßigen Durchsuchung wurde eine totalgefälschte ukrainische Zulassungsbescheinigung aufgefunden und sichergestellt. Es wurde eine Strafanzeige wegen verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen erstattet und eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro festgesetzt.
Beifahrer war ein 32-jähriger ukrainischer Staatsangehöriger. Dieser wies sich mit einem gültigen ukrainischen Reisepass, sowie einer in Deutschland nicht anerkannten Bescheinigung über einen Aufenthaltstitel in der Slowakei aus. Einen Aufenthaltstitel für Deutschland konnte er nicht vorweisen. Es wurde festgestellt, dass der Mann bereits des Öfteren wegen Verstößen nach dem Aufenthaltsgesetzt in Erscheinung getreten ist, unter anderem auch wegen unerlaubter Arbeitsaufnahme im Dienstbereich der Grenzpolizei Murnau. Es wurde eine Strafanzeige erstattet und der Herr erhielt eine Ausreiseaufforderung.
Ohne gültige Aufenthaltserlaubnis
Lkr. Garmisch-Partenkirchen - B 23 - Gde. Garmisch-Partenkirchen - Bereits am Mittwoch, 22.04.2026, gegen 19.00 Uhr, kontrollierte eine Streife der Grenzpolizeiinspektion Murnau, auf der B23 zwischen Grainau und Griesen einen VW Leihwagen mit Hamburger Kennzeichen. Fahrer war ein 22-jähriger georgischer Staatsangehöriger, welcher sich mit einem gültigen Reisepass auswies. Ein Aufenthaltstitel konnte nicht vorgelegt werden. Da sich herausstellte, dass sich der Herr bereits mehr als vier Monate als erlaubt in Deutschland aufhielt, wurde eine Anzeige nach dem Aufenthaltsgesetz erstattet. Nach Bezahlung einer Sicherheitsleistung von 200 Euro konnte der Mann seine Fahrt, mit einer Ausreiseaufforderung, fortsetzen.