Haftbefehl erlassen
Pressemitteilung Generalstaatsanwaltschaft
München/Polizeipräsidium München
Drohnensichtung im Bereich eines Rüstungsunternehmens
in München am 15. Juli 2026:
Generalstaatsanwaltschaft München erwirkt Haftbefehl
wegen Spionageverdachts
München Die Generalstaatsanwaltschaft München - Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) - hat am 16. Juli 2026 beim Amtsgericht München einen Haftbefehl gegen einen 37-jährigen moldauischen Staatsangehörigen wegen des Verdachts des sicherheitsgefährdenden Abbildens (§ 109g StGB) in Tateinheit mit sicherheitsgefährdendem Nachrichtendienst (§ 109f StGB) erwirkt.
Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen soll der Beschuldigte am 15. Juli 2026 gegen 18:00 Uhr im Bereich des Firmengeländes eines deutschen Rüstungsunternehmens eine Drohne fliegen lassen haben. Es besteht der Verdacht, dass er mit der Drohne sicherheitsrelevante Lichtbilder und Videoaufnahmen über Angelegenheiten der Landesverteidigung anfertigte, um sie an eine ausländische Stelle oder verbotene Vereinigung weiterzugeben.
Der Beschuldigte wurde nach Hinweisen aus der Bevölkerung noch am Abend des 15.Juli 2026 durch Polizeikräfte des Polizeipräsidiums Münchens im Bereich des mutmaßlichen Tatortes vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft München erließ der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht München einen Haftbefehl, der dem Tatverdächtigen eröffnet und in Vollzug gesetzt wurde. Der Beschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft in einer Bayerischen Justizvollzugsanstalt.
Mit Blick auf die laufenden Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft München können derzeit keine weiteren Auskünfte erteilt werden.