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Keine Regenbogenfahne am Rathaus Freilassing

6m 8s nachgedacht **BAYERN REGIONAL NEWS** **[bayregnews.de](https://bayregnews.de)** **Keine Regenbogenfahne am Rathaus: Hiebl hält an Freilassings bisheriger Praxis fest** *Ferienausschuss am 8. September abgesagt – Bürgermeister verweist auf Neutralität und Gleichbehandlung. Eine Änderung der Beflaggung soll zunächst grundsätzlich geklärt werden.* **Freilassing.** Am Freilassinger Rathaus soll vorerst keine Regenbogenfahne gehisst werden. Bürgermeister Markus Hiebl hält an der bisherigen Beflaggungspraxis der Stadt fest und verweist dabei auf das Neutralitätsgebot sowie auf die Gleichbehandlung aller. Zugleich ist nach den vorliegenden Informationen die für Dienstag, 8. September 2026, vorgesehene Sitzung des Ferienausschusses abgesagt worden. Das Gremium sollte sich mit der Frage beschäftigen, ob die Stadt eine Regenbogenfahne am Rathaus hissen will beziehungsweise darf. Damit entfällt zunächst die für diesen Termin erwartete Beratung. Die aktuelle Haltung des Bürgermeisters ist damit deutlich: Bei der Beflaggung des Rathauses soll es vorerst bei den bisher verwendeten Flaggen bleiben. Für eine Öffnung gegenüber anderen Fahnen wäre nach seiner Darstellung zunächst eine Grundsatzentscheidung erforderlich. Ob und wann eine solche Entscheidung vorbereitet oder einem städtischen Gremium vorgelegt wird, geht aus den übermittelten Angaben nicht hervor. Hiebl begründet seine Position mit der bisher praktizierten Beschränkung auf bestimmte Hoheitszeichen. In seiner Stellungnahme heißt es: > „Bislang ist es in Freilassing in Anlehnung an die Flaggen-Verwaltungsanordnung gängige Praxis, nur die Flaggen der EU, der Bundesrepublik Deutschland, des Freistaates Bayern und der Stadt Freilassing zu hissen. Andere Fahnen wurden anlässlich von Versammlungen oder Demonstrationen am Rathaus nicht gehisst“ Der Bürgermeister ordnet den Wunsch nach einer Regenbogenfahne damit in die allgemeine Frage ein, welche Symbole die Stadt an ihrem Verwaltungsgebäude zeigen möchte. Nach seiner Darstellung wurden auch zu anderen Versammlungen oder Demonstrationen keine zusätzlichen Fahnen am Rathaus aufgezogen. Die bisherige Handhabung bildet für ihn den Ausgangspunkt der aktuellen Entscheidung. Der Verweis auf eine Grundsatzentscheidung reicht zugleich über den konkreten Anlass hinaus. Eine solche Festlegung könnte beispielsweise regeln, welche zusätzlichen Flaggen zu welchen Anlässen zugelassen werden, wie lange sie hängen dürfen und wer darüber entscheidet. Damit ließe sich für künftige Anfragen ein nachvollziehbarer Maßstab schaffen. Welche Kriterien Hiebl oder die Mitglieder der zuständigen Gremien dafür vorschlagen würden, ist anhand der vorliegenden Informationen allerdings offen. Besondere Bedeutung bekommt in diesem Zusammenhang die Absage des Ferienausschusses. Für den 8. September war eine Befassung des Gremiums mit der Flaggenfrage vorgesehen. Diese Beratung wird an dem angekündigten Termin nun nicht stattfinden. Warum die Sitzung abgesagt wurde, ob es einen Ersatztermin gibt oder ob das Thema in einer anderen Sitzung behandelt werden soll, lässt sich den übermittelten Angaben nicht entnehmen. Für die Nachvollziehbarkeit des weiteren Vorgehens wären diese Informationen wesentlich. Eine Beratung im zuständigen Gremium könnte klären, welche Argumente für die bisherige Praxis sprechen, welche Gründe für eine Änderung vorgetragen werden und wie die Stadt künftig mit vergleichbaren Wünschen umgehen möchte. Der Hinweis auf eine notwendige Grundsatzentscheidung lässt bislang offen, wer diese anstoßen und bis wann darüber beraten werden soll. Als weitere Begründung nennt Hiebl die Neutralität der öffentlichen Verwaltung. Für die Stadt Freilassing, das Rathaus und die Verwaltung sowie für ihn als Bürgermeister gelten nach seiner Stellungnahme das Neutralitätsgebot und das Gebot der Gleichbehandlung aller. Damit verweist er auf Anforderungen, die aus seiner Sicht auch bei der Auswahl von Fahnen zu berücksichtigen sind. Wie diese Anforderungen im konkreten Fall rechtlich zu bewerten sind, wird durch die übermittelten Aussagen jedoch nicht abschließend geklärt. Die Formulierung, Freilassing orientiere sich „in Anlehnung an die Flaggen-Verwaltungsanordnung“, beschreibt zunächst die Begründung der örtlichen Praxis. **Ob daraus für das städtische Rathaus eine rechtliche Verpflichtung folgt, die Regenbogenfahne abzulehnen, lässt sich allein anhand dieser Stellungnahme nicht feststellen.** Eine detaillierte rechtliche Herleitung oder eine Entscheidung eines Gerichts wird in den vorliegenden Angaben nicht genannt. Für die weitere Debatte bleibt deshalb die Frage relevant, welchen rechtlichen und kommunalpolitischen Spielraum die Stadt tatsächlich hat. Ebenso erklärungsbedürftig ist, wie das angeführte Gebot der Gleichbehandlung bei unterschiedlichen Anlässen und Symbolen konkret angewendet werden soll. Eine mögliche Grundsatzregelung müsste diese Fragen nachvollziehbar beantworten. Gleichzeitig verbindet Hiebl seine Haltung zur Beflaggung mit einem ausdrücklichen Bekenntnis zu einem offenen Zusammenleben. Er erklärt: > „Die Stadt Freilassing steht seit jeher für gesellschaftliche Vielfalt, Toleranz, Antidiskriminierung und Gleichberechtigung. Diese Werte werden von der Bayernflagge und der Deutschlandflagge symbolisiert. In Freilassing leben über 50 Nationen in Frieden und Gemeinschaft zusammen“ Der Bürgermeister ergänzt: **„Auf dieses friedliche Miteinander unserer Bürger bin ich stolz.“** Damit betont er die Vielfalt der Stadtgesellschaft und die Bedeutung des Zusammenhalts. Die Aussage, dass Menschen aus mehr als 50 Nationen in Freilassing zusammenleben, stammt dabei aus seiner Stellungnahme. Deutschland- und Bayernflagge stehen in seiner Begründung für Werte, die alle Menschen in der Stadt einschließen sollen. Die Regenbogenfahne setzt innerhalb der Diskussion um Vielfalt einen besonderen Schwerpunkt. Sie ist ein weithin bekanntes Symbol für die Sichtbarkeit und Gleichberechtigung lesbischer, schwuler, bisexueller, trans- und queerer Menschen. Wer sich für ihre Verwendung an einem Rathaus einsetzt, kann damit den Wunsch nach einem ausdrücklich sichtbaren Zeichen gegen Ausgrenzung verbinden. Ein solches Symbol richtet die Aufmerksamkeit auf Menschen, deren sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität Anlass für Benachteiligung sein kann. Der von Hiebl angesprochene internationale Charakter Freilassings und die mit der Regenbogenfahne verbundene Botschaft beleuchten somit unterschiedliche Aspekte gesellschaftlicher Vielfalt. Menschen verschiedener Nationalitäten gehören ebenso zur Stadtgesellschaft wie Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität. Für die politische Diskussion stellt sich daher die Frage, auf welche Weise die Stadt diese Vielfalt öffentlich sichtbar machen möchte und welche Rolle die Beflaggung ihres Rathauses dabei spielen soll. Ein möglicher Einwand gegen zusätzliche Fahnen betrifft die Auswahl: Nach welchen Maßstäben würde die Stadt entscheiden, welchen Anliegen sie auf diese Weise Raum gibt? Für ein zusätzliches Zeichen lässt sich dagegen anführen, dass eine zeitlich begrenzte Beflaggung bestimmte Anliegen gezielt sichtbar machen kann. Beide Gesichtspunkte lassen sich sachlich erörtern. Ob sie von einzelnen Stadtratsmitgliedern, Vereinen oder Bürgern in dieser Form vertreten werden, ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Konkrete Reaktionen aus dem Stadtrat, von möglichen Antragstellern oder aus der Bevölkerung liegen in der übermittelten Grundlage nicht vor. Deshalb lässt sich auch nicht belastbar sagen, wie die Entscheidung vor Ort aufgenommen wird oder welche Position eine Mehrheit der Freilassingerinnen und Freilassinger vertritt. Für eine weiterführende Berichterstattung wären Stellungnahmen der Beteiligten und Informationen zum geplanten Verfahren entscheidend. Dabei verdient die Frage nach dem Verfahren ebenso Aufmerksamkeit wie die Fahne selbst. Wenn zunächst ein Ausschuss beraten sollte und nun der Bürgermeister die aktuelle Linie vorgibt, besteht öffentlicher Erklärungsbedarf zum weiteren Ablauf. Aus der Absage allein lässt sich keine Absicht ableiten, eine Diskussion zu verhindern. Offen bleibt aber, wann die angesprochene grundsätzliche Klärung erfolgen kann und wie sich die gewählten Vertreter daran beteiligen werden. Für Freilassing steht damit eine Entscheidung über den künftigen Umgang mit zusätzlichen Fahnen am Rathaus im Raum. Hiebl hat seine derzeitige Position begründet und zugleich auf die Voraussetzung einer Grundsatzentscheidung verwiesen. Ob daraus ein konkreter Beratungsauftrag, ein neuer Sitzungstermin oder eine verbindliche Regelung entsteht, bleibt abzuwarten. Gerade diese nächsten Schritte werden zeigen, wie die Stadt die Fragen nach Neutralität, Gleichbehandlung und sichtbaren Zeichen für Vielfalt zusammenführen will. **Bayern Regional News bleibt für Sie weiterhin am Ball!** Wir verfolgen die weitere Entwicklung in Freilassing und berichten über neue Stellungnahmen, mögliche Beratungstermine und Entscheidungen zur Beflaggung des Rathauses. **Wie sehen Sie die Frage?** Sollte Freilassing zu besonderen Anlässen eine Regenbogenfahne am Rathaus hissen? Teilen Sie uns Ihre Meinung mit – sachlich und respektvoll gegenüber allen Menschen, die in unserer Stadt leben. *Grundlage: deine übermittelten Angaben und die zitierten Aussagen des Bürgermeisters.*

Datum: 03.09.2026 Quelle: Bayregnews