Nachrichten von der Staatsanwaltschaft
Staatsanwaltschaft Traunstein erhebt Anklage gegen 51-jährigen Mann wegen des Verdachts des Mordes an seinem Arbeitskollegen in Neuötting
Traunstein. Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat Anklage gegen einen 51-jährigen polnischen Staatsangehörigen wegen des Verdachts des Mordes zum Landgericht Traunstein als Schwurgericht erhoben. Der Angeschuldigte ist dringend verdächtig, seinen damals 64 Jahre alten Arbeitskollegen am 23.06.2025 auf dem Balkon der gemeinsam mit weiteren Kollegen bewohnten Werkswohnung in Neuötting durch über 90 Stiche mit einem Gemüsemesser heimtückisch ermordet zu haben. Er wurde noch am 23.06.2025 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft von folgendem, vor Gericht noch zu beweisendem Sachverhalt aus:
Am 23.06.2025 hielt sich der Angeschuldigte gegen 6.50 Uhr zusammen mit seinen drei Arbeitskollegen auf dem Balkon der gemeinsam bewohnten Werkswohnung im ersten Stock in Neuötting auf. Dabei saß der 64-jährige Geschädigte auf einem Stuhl. Als einer der Arbeitskollegen in sein Zimmer ging, verließ der Angeschuldigte unter einem Vorwand ebenfalls den Balkon. Er nahm sich in der Küche ein Gemüsemesser und kehrte auf den Balkon zurück. Dort griff er den weiterhin auf einem Stuhl sitzenden Geschädigten ohne Vorwarnung von hinten an, hielt ihn mit der linken Hand fest und stach mit der rechten Hand mit dem Messer mehrfach in Tötungsabsicht auf dessen Oberkörper ein. Der Geschädigte konnte sich nicht wehren und schrie um Hilfe. Nachdem der noch auf dem Balkon befindliche Arbeitskollege dem Geschädigten zur Hilfe geeilt war, wurde er vom Angeschuldigten getreten und flüchtete. Der Angeschuldigte stach weiter in Tötungsabsicht auf den Geschädigten ein. Dieser erlitt durch den Messerangriff insgesamt über 90 Stichverletzungen und verstarb entsprechend der Absicht des Angeschuldigten in Folge eines Verblutens nach außen.
Die Staatsanwaltschaft Traunstein geht davon aus, dass der Angeschuldigte einen Mord aus Heimtücke begangen hat. Denn nach dem Ergebnis der Ermittlungen hat er den Geschädigten bei seinem Messerangriff absichtlich in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran gehindert, sich gegen den Angriff auf sein Leben erfolgreich zu verteidigen. Der beauftragte forensisch-psychiatrische Sachverständige hat in seinem schriftlichen Gutachten festgestellt, dass der Angeschuldigte im Tatzeitraum voll schuldfähig war.
Das Landgericht Traunstein hat noch nicht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden.
Es wird darauf hingewiesen, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung für den Angeschuldigten die Unschuldsvermutung gilt.