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Nachtschicht für die Grenzpolizei burghausen

  Ein Haftbefehl, zweimal Fahren ohne Fahrerlaubnis und drei Ausschreibungen - arbeitsreiche Nachtschicht für die Grenzpolizei Burghausen   Am späten Abend des 28.04.2026 war eine zivile Streife der Grenzpolizeistation Burghausen auf der B12 bei Marktl in Fahrtrichtung Passau unterwegs, als ihnen ein 25-jähriger ukrainischer Staatsangehöriger ins Netz ging, der per Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Frankenthal gesucht wurde. Er war Mitfahrer in einem Mercedes mit polnischer Zulassung. Zu seinem Glück konnte er den Haftbefehl durch Zahlung eines dreistelligen Betrages abwenden und durfte weiterreisen. Es verging nur eine knappe Stunde, als den Fahndern an der gleichen Örtlichkeit ein blauer VW Sharan mit rumänischer Zulassung ins Auge fiel. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass dem 25-jährigen rumänischen Fahrer des Pkw die Fahrerlaubnis entzogen wurde, daher erwartet ihn nun eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bei der zuständigen Staatsanwaltschaft und seine Weiterfahrt wurde unterbunden. Durch weitere Recherche fanden die Polizisten heraus, dass er bereits vorher schon wegen eines gleichgelagerten Deliktes angezeigt wurde. Außerdem war er von zwei Staatsanwaltschaften im Bundesgebiet zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben, einmal wegen Betrug und einmal wegen Diebstahl. Nach Durchführung der polizeilichen Maßnahmen und Mitteilung an die ausschreibenden Behörden wurde er entlassen. Kurz vor Mitternacht kontrollierten die Beamten auf der A94 bei Neuötting in Fahrtrichtung München einen Renault Kangoo mit slowakischen Kennzeichen. Bei der Überprüfung des Führerscheins des 39-jährigen slowakischen Fahrers stellten sie fest, dass auch ihm die Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen wurde. Daher wurde auch seine Weiterfahrt unterbunden und er bei der Staatsanwaltschaft wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis angezeigt. Auch gegen ihn bestand eine Fahndung zur Aufenthaltsermittlung in den polizeilichen Systemen. Nach erfolgter Sachbearbeitung und Mitteilung seiner Daten an die ausschreibende Behörde, konnte auch er wieder entlassen werden

Datum: 29.04.2026 Quelle: Bayregnews