Pressemeldung generalstaatsanw
Brandanschlag
auf jüdisches Gemeindezentrum im Jahr 1970:
Generalstaatsanwaltschaft München gibt neues Ermittlungsergebnis bekannt
München – Im Jahr 1970 starben bei einem bislang ungeklärten Brandan- schlag auf das Gemeindezentrum der Israelitischen Kultusgemeinde in Mün- chen sieben Menschen. Im Rahmen der von der Generalstaatsanwaltschaft München – Der Zentrale Antisemitismusbeauftragte der Bayerischen Justiz – wiederaufgenommenen Ermittlungen erhärtete sich der Tatverdacht gegen ei- nen bereits im Jahr 2020 verstorbenen deutschen Staatsangehörigen.
Am Abend des 13.02.1970 wurde das Gebäude der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern in der Reichenbachstraße 27 in München, in dem u.a. auch ein Seniorenheim untergebracht war, durch ein Benzingemisch in Brand ge- setzt. Bei dem Anschlag wurden sieben Bewohner getötet.
Aufgrund eines neuen Hinweises aus der Bevölkerung nahm die Generalstaatsan- waltschaft München im April 2025 das Ermittlungsverfahren wieder auf, nachdem das Verfahren zuletzt durch den Generalbundesanwalt im Jahr 2017 eingestellt wor- den war. Eine Zeugin hatte glaubhafte Angaben zum Tatverdächtigen gemacht. Der Verdächtige hatte demnach mit einem ihrer nahen Verwandten in den 1970er-Jah- ren in engem Kontakt gestanden. Kurz nach dem Tod dieses Verwandten offenbarte die Mitteilerin ihre diesbezüglichen Erkenntnisse. Um den Tatverdacht zu verifizie- ren, werteten die Ermittler der Generalstaatsanwaltschaft München und des polizei- lichen Staatsschutzes des Polizeipräsidiums München unter anderem die archivier- ten Akten der Staatsanwaltschaft München I und des Generalbundesanwalts aus und vernahmen Zeugen aus dem Umfeld des Tatverdächtigen.
Nach dem Ergebnis der umfangreichen neuen Ermittlungen von Generalstaatsan- waltschaft und polizeilichem Staatsschutz des Polizeipräsidiums München spre- chen belastbare Gründe für die Täterschaft des (verstorbenen) Verdächtigen. Es handelt sich demnach um einen damals 25-jährigen Deutschen, der zur Tatzeit re- gelmäßig in der Gegend um das Wohnheim der Israelitischen Kultusgemeinde
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verkehrte. Am Abend des Tattages soll er in unmittelbarer Tatortnähe mit Blick auf das jüdische Seniorenheim geäußert haben, dass „die Juden alles hätten“ und er „sie anzünden“ wolle. Etwa 15 Minuten später sei das Gebäude in Flammen gestan- den. Diese Angaben beruhen auf der glaubhaften Aussage der Mitteilerin, die wie- derum ihrerseits die Äußerungen ihres verstorbenen Verwandten wiedergab. Wei- tere Familienangehörige bestätigen diese Äußerungen.
Durch die daraufhin vorgenommenen Ermittlungen, insbesondere im Umfeld des mutmaßlichen Täters, erhärtete sich der Verdacht gegen den damals 25-Jährigen. Demnach war der Tatverdächtige dem rechten Milieu zuzuordnen. Zeugen be- schrieben ihn als Antisemiten mit einem „Hitler-Tick“. In seiner Jugend habe er Hit- ler-Reden auf Schallplatten angehört und Schießübungen im ehemaligen „Führer- sperrgebiet Obersalzberg“ durchgeführt. Er habe eine Neigung gezeigt, mit Explo- sivstoffen zu hantieren. So hatte er in den 1960er Jahren zwei Telefonhäuschen in München mit Sprengstoff zerstört, weshalb er zu einer Jugendstrafe verurteilt wor- den war. Ein damaliger Mitschüler beschrieb die Feindschaft des Tatverdächtigen gegenüber Juden als prägend. Eine Schulleiterin hob seine kühl berechnende, gel- tungssüchtige Art hervor und berichtete von einer körperlichen Auseinanderset- zung, in deren Rahmen der Tatverdächtige einen von seinem Vater geschenkten Dolch der Hitler-Jugend eingesetzt haben soll.
Zudem passt das im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft durch die Operative Fallanalyse Bayern erstellte Täterprofil zu dem verstorbenen Tatverdächtigen.
Insgesamt sprechen die nach der Wiederaufnahme durchgeführten neuen Ermitt- lungen deutlich für eine Täterschaft des Verdächtigen. Eine abschließende rechtli- che Klärung ist jedoch nicht möglich: Zum einen ist der Tatverdächtige bereits 2020 verstorben. Eine Anklageerhebung gegen bereits verstorbene Beschuldigte ist in Deutschland rechtlich nicht möglich. Zum anderen kann nicht abschließend festge- stellt werden, ob der Verdächtige allein handelte oder ggf. als Teil einer Gruppe. Belastbare Anhaltspunkte für eine Beteiligung weiterer Personen haben sich im Zuge der Ermittlungen jedoch nicht ergeben. Dementsprechend hat die General- staatsanwaltschaft München das Ermittlungsverfahren eingestellt.
Es gilt die (postmortale) Unschuldsvermutung.
Hintergrund:
Am Abend des 13.02.1970 wurde zwischen 20:40 Uhr und 20:55 Uhr das Treppen- haus der Israelitischen Kultusgemeinde in der Reichenbachstraße 27 in München in Brand gesetzt, indem ein an mehreren Stellen ausgeschüttetes Benzingemisch entzündet wurde. Das Gebäude diente als Seniorenheim und Gästehaus der jüdi- schen Gemeinde. Außerdem war darin ein zur Tatzeit geschlossenes jüdisches Restaurant untergebracht.
Der einzige Zugang zu dem Anwesen war über das Treppenhaus möglich. Durch die Kaminwirkung in dem durchgängigen, vierstöckigen Treppenhaus erfassten die Flammen in kürzester Zeit den gesamten, bis hoch zum Dachgeschoss mit einer
Holztreppe ausgestatteten Raum und breiteten sich mit starker Rauchentwicklung weiter aus, sodass der Fluchtweg abgeschnitten war.
Sieben jüdische Bewohner, Überlebende des Holocaust, starben durch den Brand- anschlag. Außerdem wurden 15 weitere Menschen verletzt, davon vier Personen schwer. Am Gebäude entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 730.000,- DM.