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Schrottautos billigen Parkplätze in München

38s nachgedacht Immer mehr Schrottautos im Landkreis München: Hunderte Fahrzeuge blockieren wertvollen Parkraum Rund 400 ausrangierte oder nicht mehr zugelassene Fahrzeuge werden jährlich auf öffentlichen Flächen gemeldet – innerhalb von zehn Jahren stieg die Zahl um etwa 165 Prozent. Besonders betroffen sind Pendlerparkplätze, Gewerbegebiete und Kommunen im Münchner Norden. Landkreis München – Herrenlose Fahrzeuge, abgemeldete Autos und teilweise schwer beschädigte Fahrzeugwracks entwickeln sich im Landkreis München zunehmend zu einem Problem. Nach Angaben des Landratsamtes werden jährlich rund 400 Schrottfahrzeuge gemeldet, die auf öffentlich gewidmeten Straßen, Parkplätzen oder anderen frei zugänglichen Flächen abgestellt wurden. Innerhalb eines Jahrzehnts soll sich die Zahl der gemeldeten Fälle um etwa 165 Prozent erhöht haben. Die Fahrzeuge sorgen nicht nur für ein ungepflegtes Erscheinungsbild. Sie blockieren oftmals über Wochen Parkplätze, die insbesondere an Bahnhöfen, in dicht bebauten Wohngebieten und in größeren Gewerbegebieten dringend benötigt werden. Für die betroffenen Städte und Gemeinden ist jeder einzelne Fall außerdem mit Kontrollen, Ermittlungen und umfangreichem Verwaltungsaufwand verbunden. Bürgermeister fordern schnelleres Handeln Mehrere Bürgermeister aus dem Münchner Norden haben die angespannte Situation inzwischen gegenüber Landrat Christoph Göbel angesprochen. Zu ihnen gehören Garchings Bürgermeister Thomas Lemke, Oberschleißheims Bürgermeister Markus Böck und Unterschleißheims Bürgermeister Christoph Böck. Aus Sicht der Kommunen dauert es in zahlreichen Fällen zu lange, bis ein gekennzeichnetes Fahrzeug tatsächlich entfernt wird. Währenddessen bleiben die betreffenden Parkplätze weiterhin blockiert. Gerade in Bereichen, in denen ohnehin nur wenige Stellplätze vorhanden sind, sorgt dies regelmäßig für Beschwerden aus der Bevölkerung. Garchings Bürgermeister Thomas Lemke bezeichnet die abgestellten Fahrzeuge als ernsthaftes Problem. Neben dem unschönen Anblick gehe es vor allem darum, dass dringend benötigter öffentlicher Parkraum zweckentfremdet werde. Auch in Oberschleißheim melden sich immer wieder Einwohner, weil nicht mehr zugelassene oder offensichtlich beschädigte Fahrzeuge über einen längeren Zeitraum auf öffentlichen Parkplätzen stehen. Manche Autos weisen massive Unfallspuren auf und sind erkennbar nicht mehr fahrbereit. Bestimmte Bereiche besonders häufig betroffen Nach Angaben des Landratsamtes treten solche Fälle vor allem auf öffentlich zugänglichen Flächen auf. Dazu gehören: - Pendlerparkplätze an Bahnhöfen und Haltestellen - Parkplätze in größeren Gewerbegebieten - Stellflächen in Erholungsgebieten - wenig kontrollierte Seitenstraßen - Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe zur Landeshauptstadt München Besonders häufig werden ausrangierte Fahrzeuge offenbar in den Kommunen festgestellt, die unmittelbar an das Münchner Stadtgebiet grenzen. Als auffälliger Bereich gilt unter anderem der Garchinger Ortsteil Hochbrück. In Oberschleißheim sind insbesondere die Mittenheimer Straße und die Hirschplanallee betroffen. Dort stehen nach Angaben der Verantwortlichen immer wieder abgemeldete oder nicht mehr betriebsfähige Fahrzeuge auf öffentlichen Flächen. Schwieriger Abtransport sorgte für Rückstände Ein wesentlicher Grund für die langen Standzeiten war offenbar die Zusammenarbeit mit dem bislang beauftragten Abtransport- und Entsorgungsunternehmen. Nach Angaben der Kreisbehörde funktionierte die Entfernung der beanstandeten Fahrzeuge in den vergangenen Monaten nicht immer reibungslos. Inzwischen hat das Landratsamt reagiert und das zuständige Unternehmen gewechselt. Die neu beauftragte Firma kümmert sich nicht nur um die aktuell hinzukommenden Fälle, sondern soll gleichzeitig die entstandenen Rückstände abarbeiten. Damit verbindet sich die Hoffnung, dass gekennzeichnete Schrottfahrzeuge zukünftig schneller von öffentlichen Straßen und Parkplätzen verschwinden. Wie lange es dauern wird, sämtliche aufgelaufenen Fälle abzuarbeiten, ist jedoch nicht bekannt. Der rote Punkt ist die deutliche Aufforderung zur Entfernung Wird ein verdächtiges Fahrzeug gemeldet, prüfen zunächst die zuständigen Behörden, ob es sich tatsächlich um ein nicht zugelassenes, nicht mehr betriebsfähiges oder offenbar aufgegebenes Fahrzeug handelt. In Unterschleißheim arbeitet das Ordnungsamt dabei eng mit der Polizei zusammen. Nach Beschwerden kann unter bestimmten Voraussetzungen noch am selben Tag ein roter Hinweisaufkleber am Fahrzeug angebracht werden. Dieser sogenannte rote Punkt macht deutlich, dass das Fahrzeug unverzüglich aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt werden muss. Gleichzeitig beginnt damit das weitere behördliche Verfahren. Reagiert der Halter nicht, wird der Vorgang von der jeweiligen Kommune an das Landratsamt München weitergeleitet. Von dieser Weiterleitung bis zur tatsächlichen Entfernung vergehen nach Angaben der Kreisbehörde durchschnittlich zwischen einer und vier Wochen. Für Anwohner kann dieser Zeitraum lang erscheinen. Rechtlich und organisatorisch müssen jedoch mehrere Schritte eingehalten werden, bevor ein Fahrzeug im Auftrag der Behörde abgeschleppt und gegebenenfalls entsorgt werden darf. Letzter Halter wird über Kennzeichen oder Fahrgestellnummer ermittelt Das zuständige Sachgebiet Verkehrsrecht beim Landratsamt München übernimmt die weitere Bearbeitung, sobald sich das Fahrzeug auf öffentlichem Grund befindet. Die Behörde ist unter anderem für Fahrzeugwracks, betriebsunfähige Fahrzeuge sowie Autos ohne gültige Zulassung zuständig. Um den früheren Halter zu ermitteln, werden zunächst die am Fahrzeug vorhandenen Informationen geprüft. Dazu gehören das amtliche Kennzeichen und die Fahrzeugidentifizierungsnummer, die häufig auch als Fahrgestellnummer bezeichnet wird. Über das zentrale Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes kann anschließend festgestellt werden, auf wen das Fahrzeug zuletzt zugelassen war. Ist der Verantwortliche ermittelt, kann die Behörde die weiteren erforderlichen Schritte einleiten. Fehlen Kennzeichen, wurden Fahrzeugdaten unkenntlich gemacht oder lässt sich der letzte Halter nicht ohne Weiteres erreichen, kann sich das Verfahren zusätzlich verzögern. Unterschiedliche Zahlen müssen getrennt betrachtet werden Nach den vorliegenden Angaben werden jährlich etwa 400 Schrottautos auf öffentlich gewidmeten Flächen im Landkreis München gemeldet. Gleichzeitig geht das zuständige Sachgebiet von ungefähr 700 bis 1.000 Fällen pro Jahr aus, bei denen Altfahrzeuge auf öffentlichem Grund mit roten Hinweispunkten versehen werden. Diese Zahlen müssen differenziert betrachtet werden. Eine Meldung, eine behördliche Überprüfung und die Anbringung eines roten Punktes sind unterschiedliche Vorgänge. Nicht jede Meldung führt automatisch zur Entfernung eines Fahrzeuges. Ebenso können einzelne Fahrzeuge mehrfach gemeldet oder durch unterschiedliche Behörden bearbeitet werden. Unabhängig von der statistischen Erfassung machen die genannten Größenordnungen deutlich, dass es sich längst nicht mehr um vereinzelte Ausnahmen handelt. Abschleppen und Entsorgen können teuer werden Für den zuletzt ermittelten Halter können erhebliche Kosten entstehen. Neben dem Abschleppen fallen möglicherweise Standgebühren, Verwaltungsgebühren und Kosten für die fachgerechte Entsorgung an. Je nach Zustand, Standort und Dauer des Verfahrens können die Gesamtkosten einen vierstelligen Betrag erreichen. Besonders aufwendig wird es, wenn ein Fahrzeug nach einem Unfall stark beschädigt ist, nicht mehr bewegt werden kann oder für den Transport zusätzliche technische Maßnahmen erforderlich sind. Das Abstellen eines nicht mehr benötigten Autos auf einem öffentlichen Parkplatz ist deshalb keine kostenlose Möglichkeit, sich eines Fahrzeugs zu entledigen. Die Verantwortung verschwindet nicht automatisch mit der Abmeldung oder dem Zurücklassen des Wagens. Belastung für Kommunen und Bevölkerung Die steigende Zahl ausrangierter Fahrzeuge belastet nicht nur die Verwaltung. Vor allem in dicht besiedelten Gemeinden rund um München ist öffentlicher Parkraum knapp. Wenn einzelne Stellplätze über mehrere Wochen von nicht mehr genutzten Autos belegt werden, steigt der Unmut bei Anwohnern und Pendlern. Hinzu kommt der optische Eindruck. Stark beschädigte, teilweise ausgeschlachtete oder verwitterte Fahrzeuge können ganze Straßenzüge und Parkplätze ungepflegt erscheinen lassen. In Gewerbegebieten oder an Pendlerparkplätzen entsteht zudem schnell der Eindruck, dass abgestellte Fahrzeuge über längere Zeit unbeachtet bleiben. Die Kommunen stehen deshalb vor der Aufgabe, möglichst schnell zu reagieren und gleichzeitig sämtliche rechtlichen Vorgaben einzuhalten. Die frühzeitige Zusammenarbeit zwischen Ordnungsamt, Polizei und Landratsamt ist dabei von besonderer Bedeutung. Was Bürger bei einem verdächtigen Fahrzeug tun können Wer ein mutmaßlich aufgegebenes oder nicht zugelassenes Fahrzeug entdeckt, sollte es nicht eigenmächtig öffnen, bewegen oder beschädigen. Sinnvoll ist eine Meldung an das zuständige Ordnungsamt beziehungsweise an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Hilfreich sind dabei möglichst genaue Angaben: - genauer Standort des Fahrzeugs - Hersteller, Modell und Farbe - vorhandenes Kennzeichen - erkennbare Beschädigungen - Dauer der bisherigen Standzeit - gegebenenfalls ein Übersichtsbild des Standortes Bei auslaufenden Betriebsstoffen, einer unmittelbaren Verkehrsgefährdung oder einer anderen akuten Gefahr sollte unverzüglich die Polizei verständigt werden. Bayern Regional News ordnet ein Der deutliche Anstieg um rund 165 Prozent innerhalb von zehn Jahren zeigt, dass die bisherigen Abläufe überprüft und verbessert werden müssen. Das Problem lässt sich jedoch nicht allein durch schnelleres Abschleppen lösen. Entscheidend ist eine funktionierende Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Polizei, Landratsamt und den beauftragten Unternehmen. Meldungen müssen zeitnah geprüft, Verantwortliche möglichst schnell ermittelt und die erforderlichen Maßnahmen konsequent umgesetzt werden. Der Wechsel des Abtransport- und Entsorgungsunternehmens ist deshalb ein wichtiger Schritt. Ob dadurch die Bearbeitungszeiten dauerhaft verkürzt werden können, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Für die Bevölkerung bleibt vor allem die Erwartung, dass öffentliche Parkplätze tatsächlich ihrem vorgesehenen Zweck dienen. Fahrzeuge, die nicht mehr zugelassen, offensichtlich aufgegeben oder dauerhaft nicht mehr fahrbereit sind, dürfen nicht über Wochen dringend benötigte Stellflächen blockieren. Bayern Regional News wird die Entwicklung und die weitere Abarbeitung der Rückstände im Landkreis München aufmerksam verfolgen. Grundlage des Artikels: Angaben des Landratsamtes München und Aussagen der genannten Kommunalvertreter; Ausgangsbericht: Hallo München.

Datum: 28.08.2026 Quelle: Bayregnews