Störung der Totenruhe
Mühldorf a. Inn - Störung der Totenruhe
In der Zeit zwischen Sonntag, 22. März, 19 Uhr, und Dienstag 31. März, 17:30 Uhr, entfernte ein unbekannter Täter frisch angelegte Grabblumen am Altmühldorfer Friedhof.
Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Mühldorf a. Inn unter der Telefonnummer 08631/36730 entgegen.
Mühldorf a.Inn – Verkehrsunfallflucht und Trunkenheit im Straßenverkehr
Am Vormittag des 01.04.2026 wurde durch einen 39-jährigen Mühldorfer ein in der Weißgerberstraße parkender Pkw beim Ausparken beschädigt. Anschließend stieg er aus seinem Auto aus, besah sich den Schaden und entfernte er sich anschließend ohne den Unfall dem Halter oder der Polizei mitzuteilen. Der Fahrer bis dahin nicht bekannt. An dem geparkten Pkw entstand ein Schaden von ca. 100,00 EUR.
Ein aufmerksamer Bürger beobachtete den Hergang und es erging eine Mitteilung mit Beschreibung von Fahrer und Fahrzeug, welches nicht zugelassen war, an die Polizeiinspektion Mühldorf a.Inn, welche die Ermittlungen aufnahm. Im Verlauf der Ermittlungen konnte der verantwortliche Fahrzeugführer festgestellt und angetroffen werden. Er befand sich schlafender Weise und deutlich betrunken und am Steuer seines abgestellten Pkw. Die zuvor angegebene Beschreibung traf auf ihn zu.
Da der Beschuldigte betrunken war, wurden entsprechend Blutentnahmen bei ihm durchgeführt. Bei der weiteren Bearbeitung auf der Dienststelle der Polizeiinspektion Mühldorf a.Inn wurden weitere Delikte festgestellt. Der Beschuldigte war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, führte Kokain, verschreibungspflichtige Medikamente und ein verbotenes Einhandmesser bei sich. Zudem war er zur Festnahme, aufgrund eines Haftbefehls, welcher infolge eines Verkehrsdelikts erlassen wurde, bei dem die Geldstrafe nicht bezahlt wurde, zur Fahndung ausgeschrieben.
Gegen den Mühldorfer wird nun u.a. wegen Gefährdung des Straßenverkehrs infolge des Genusses von Alkohol und anderer berauschender Mittel, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Besitz von Betäubungsmitteln, Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz und eines Waffenrechtsverstoßes ermittelt. Es erwarten ihn eine Geld- oder Freiheitsstrafe sowie eine Fahrerlaubnissperre.
Der Haftbefehl konnte gegen Zahlung der Geldstrafe im vierstelligen Bereich abgewendet werden