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Trunkenheit und falsche Kennzeichen in Piding

Sehr geehrte Damen und Herren,   anbei wird Ihnen folgender Pressebericht der Grenzpolizeiinspektion Piding übersandt:     Trunkenheit, falsche Kennzeichen und Einfuhr von Cannabis - mehrere Delikte durch Grenzpolizei Piding aufgedeckt Schneizlreuth / Anger / Teisendorf; Lkrs. Berchtesgadener Land   Im Rahmen der Grenzkontrollen wurde am frühen Montagabend, 30.03.2026, ein österreichischer Pkw in Melleck / B21 angehalten. Der Fahrer - ein 39-jähriger Serbe - fuhr zuvor mit überhöhter Geschwindigkeit in die Grenzkontrollstelle ein.  Bei der Überprüfung der Fahrzeugdokumente stellten die Polizeibeamten fest, dass das am Pkw angebrachte Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug ausgegeben ist. Der Beschuldigte hatte den Pkw kurz vorher in Österreich erworben und wollte ihn mit den Kennzeichen zu seinem Wohnort überführen. Der Serbe wurde u.a. wegen Kennzeichenmissbrauch und einem Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz angezeigt.   Am 30.03.2026, gegen 22:45 Uhr, wurde eine Zivilstreife der Grenzpolizei Piding auf einen in Deutschland zugelassenen Pkw aufmerksam. Dieser parkte mit Warnblinklicht auf dem Seitenstreifen im Bereich der Anschlussstelle Anger. Der Fahrer, ein 39-jähriger deutscher Staatsangehöriger, schlief auf dem Fahrersitz und konnte kaum geweckt werden. Der Mann war sichtlich alkoholisiert und aufgrund Medikamenteneinnahme desorientiert. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von mehr als 1,2 Promille. Da der Beschuldigte zuvor das Fahrzeug geführt hatte, musste eine Blutentnahme angeordnet werden. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren und der Entzug der Fahrerlaubnis.   Fast zeitgleich kontrollierte eine weitere Zivilstreife der Grenzpolizei Piding einen italienischen Pkw auf einem Parkplatz im Bereich der A8 / Anschlussstelle Neukirchen. Die Polizeibeamten nahmen sogleich starken Geruch von Marihuana wahr. Die Ursache konnte schnell gefunden werden - ein Einweckglas mit mehr als 20g Marihuana. Da der 42-jährige Italiener nicht unter die Voraussetzungen des legalen Cannabisbesitzes fällt, wurde er aufgrund eines Verstoßes nach dem Konsum-Cannabisgesetz angezeigt.  

Datum: 01.04.2026 Quelle: Bayregnews