Versuchter Mord in Salzburg
Bayern Regional News
Vorwurf des versuchten Mordes: 41-Jährige soll Ex-Partner in Salzburg lebensgefährlich verletzt haben
Ein Streit in einer Wohnung im Salzburger Stadtteil Schallmoos soll im März mit einem lebensgefährlichen Messerstich geendet haben. Eine 41-jährige Deutsche muss sich deshalb vor dem Landesgericht Salzburg verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr versuchten Mord an ihrem damaligen Partner vor. Nach dem vorliegenden Bericht ist die Verhandlung für Dienstag, den 6. Oktober 2026, angesetzt. Für die Angeklagte gilt die Unschuldsvermutung.
Salzburg. Was als Auseinandersetzung zwischen zwei Partnern begonnen haben soll, beschäftigt nun die Salzburger Justiz: Eine in der Stadt Salzburg lebende Deutsche steht unter dem Verdacht, ihren damaligen Lebensgefährten mit einem Klappmesser lebensgefährlich verletzt zu haben. Nach einem Bericht der „Kronen Zeitung“, der sich auf die Anklage bezieht, ereignete sich der mutmaßliche Angriff am Abend des 13. März 2026.
Die Staatsanwaltschaft legt der 41-Jährigen zur Last, den damals 33-jährigen Mann mit einem Stich in den Bauch zu töten versucht zu haben. Ob sich dieser Vorwurf im Verfahren bestätigt, muss das Gericht anhand der Beweisaufnahme beurteilen.
Auseinandersetzung in einer Wohnung in Schallmoos
Schauplatz des Geschehens war laut dem Zeitungsbericht die Wohnung des Mannes im Bereich des Zentrums im Berg im Salzburger Stadtteil Schallmoos. Dort soll es zwischen dem Paar zu einem Streit gekommen sein.
Der in dem Bericht wiedergegebenen Anklageschilderung zufolge soll der Mann die Frau zunächst mit einem Faustschlag angegriffen haben. Anschließend soll die 41-Jährige ein Klappmesser an sich genommen haben, das auf dem Küchentisch lag. Mit dem Messer habe sie ihren Partner aufgefordert, Abstand zu halten.
Im weiteren Verlauf soll die Situation eskaliert sein: Nach einer herausfordernden Äußerung des Mannes habe die Frau zugestochen. Der Stich traf ihn nach Angaben aus der Anklage im Bauchbereich.
Diese Darstellung beschreibt den erhobenen Tatvorwurf. Eine gerichtliche Feststellung des Geschehens liegt in der übermittelten Quelle noch nicht vor.
Lebensgefährliche Verletzung und Einsatz von Rettung und Polizei
Der 33-Jährige erlitt dem Bericht zufolge eine bis zu zehn Zentimeter tiefe Stichwunde. Die Verletzung wird als lebensgefährlich beschrieben.
Nach dem mutmaßlichen Angriff wurden Rettungskräfte und Polizei verständigt. Ein Notarzt versorgte den Schwerverletzten; anschließend wurde er ins Krankenhaus gebracht und dort behandelt. Weitere Angaben zu seinem späteren Gesundheitszustand enthält der vorliegende Bericht nicht.
Zum Zeitpunkt des Vorfalls sollen sich weitere Personen in der Wohnung aufgehalten haben. Ob diese den gesamten Ablauf oder einzelne Teile der Auseinandersetzung unmittelbar beobachtet haben, geht aus der übermittelten Darstellung nicht eindeutig hervor. Ihre Wahrnehmungen könnten für die Rekonstruktion des Geschehens von Bedeutung sein.
Beziehung mit wiederholten Trennungen
Nach den im Zeitungsbericht wiedergegebenen Angaben führten die Angeklagte und der Mann eine Beziehung mit wiederholten Trennungen und erneuten Annäherungen. Außerdem soll Alkoholmissbrauch im Zusammenhang mit dem Fall eine Rolle gespielt haben.
Welche konkreten Auswirkungen Alkohol auf die Beteiligten oder auf den Ablauf an jenem Abend gehabt haben könnte, lässt sich aus den vorliegenden Informationen nicht feststellen. Ebenso enthält die Quelle keine ausführliche Darstellung der Verteidigung oder der Einlassung der Angeklagten.
Die 41-Jährige wird in dem Bericht als bislang unbescholten beschrieben. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung am 3. Oktober befand sie sich demnach in Untersuchungshaft.
Gericht muss den Ablauf und den Tatvorwurf prüfen
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, was sich an jenem Märzabend tatsächlich ereignet hat und wie das Geschehen rechtlich zu beurteilen ist. Dazu gehören der Ablauf des Streits, der behauptete vorausgegangene Faustschlag und die Umstände des Messerstichs.
Der Vorwurf des versuchten Mordes ist eine Anschuldigung der Staatsanwaltschaft und darf nicht mit einem Schuldspruch gleichgesetzt werden. Auch die Darstellung eines vorausgegangenen Angriffs beantwortet für sich allein noch nicht die Frage, wie das anschließende Geschehen zu bewerten ist.
Nach dem vorliegenden Bericht soll sich das Landesgericht Salzburg am Dienstag, dem 6. Oktober 2026, mit dem Fall befassen. Angaben zum Verlauf der Verhandlung oder zu einer gerichtlichen Entscheidung liegen dieser Fassung noch nicht zugrunde.