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Zahnstocher mit Nikotin- eine neue Gefahr für die Gesundheit

7m 49s nachgedacht Hier ist der ausführlich recherchierte Artikelentwurf, Stand 25. August 2026: Nikotin-Zahnstocher auf dem Schulhof: Die unterschätzte Suchtgefahr am Holzstäbchen Sie sehen harmlos aus, riechen kaum und verschwinden in jeder Hosentasche. Doch manche Zahnstocher enthalten Nikotin – teilweise kombiniert mit süßen Aromen. In München reagierte bereits eine Schule mit einem Verbot. Bayern Regional News erklärt, was hinter dem Trend steckt, wie groß die Gefahr tatsächlich ist und was Eltern und Schulen wissen müssen. Bayern Regional News | Gesundheit und Jugend | Stand: 25. August 2026 Ein kleiner Holzstab zwischen den Lippen – auf den ersten Blick ist daran nichts Ungewöhnliches. Doch genau diese Harmlosigkeit macht sogenannte Nikotin-Zahnstocher problematisch. Sie lassen sich diskret verwenden, verursachen weder Rauch noch den typischen Geruch einer Zigarette und sind äußerlich kaum von gewöhnlichen oder lediglich aromatisierten Zahnstochern zu unterscheiden. In sozialen Netzwerken werden die Produkte mit Geschmacksrichtungen wie Minze, Cola, Kirsche, Zimt oder Frucht beworben. Bestellen lassen sie sich über ausländische Internetshops. Dabei sind Nikotin-Zahnstocher in Deutschland nicht regulär verkehrsfähig und erst recht kein harmloses Lifestyleprodukt. Was sind Nikotin-Zahnstocher? Meist handelt es sich um Zahnstocher aus Birkenholz, die mit einer nikotinhaltigen Flüssigkeit und Aromastoffen behandelt wurden. Der Anwender steckt den Zahnstocher zwischen Zahnfleisch und Wange, lutscht daran oder kaut leicht auf dem Holz. Das Nikotin wird dabei über die Mundschleimhaut aufgenommen und gelangt in den Blutkreislauf. Die Anwendung erinnert damit eher an Nikotinkaugummis oder Nikotinbeutel als an das Rauchen einer Zigarette – nur ohne medizinisch kontrollierte Dosierung und häufig ohne verlässliche Qualitätsangaben. Eine medizinisch geprüfte Übersicht über Funktionsweise und Risiken bietet die "Apotheken Umschau" (https://www.apotheken-umschau.de/gesund-bleiben/rauchstopp/was-nikotinzahnstocher-so-gefaehrlich-macht-1455619.html). Besonders problematisch: Ein nikotinhaltiger Zahnstocher ist ohne Verpackung praktisch nicht von einem gewöhnlichen Zahnstocher zu unterscheiden. Hinweise liefern meist nur Aufdrucke wie „Nicotine“, eine Milligrammangabe, Bezeichnungen wie „Strong“ oder „Extra Strong“, ein 18+-Symbol oder gesundheitliche Warnhinweise. Wie viel Nikotin steckt darin? Auf Produkten und in Onlineshops werden häufig Mengen zwischen zwei und sechs Milligramm Nikotin pro Zahnstocher genannt. Diese Zahl sagt allerdings noch nicht, wie viel Nikotin tatsächlich vom Körper aufgenommen wird. Entscheidend sind unter anderem: - die tatsächliche Nikotinkonzentration, - der pH-Wert und die chemische Form des Nikotins, - die Dauer der Anwendung, - die Intensität des Kauens oder Lutschens, - die Beschaffenheit der Mundschleimhaut, - sowie die Qualität und Gleichmäßigkeit der Herstellung. Eine 2026 veröffentlichte Laboruntersuchung verschiedener tabakfreier Nikotinprodukte ermittelte bei den in dieser Stichprobe untersuchten Zahnstochern Werte zwischen etwa 1,19 und 1,57 Milligramm pro Stück. Die Wissenschaftler stellten zugleich fest, dass fast alle untersuchten oralen Nikotinprodukte aromatisiert waren. Die begrenzte Stichprobe erlaubt jedoch keine Aussage über sämtliche online angebotenen Produkte. Sie zeigt vor allem, wie unterschiedlich tatsächlicher Inhalt und beworbene Stärke ausfallen können. "Studie in Tobacco Control" (https://tobaccocontrol.bmj.com/content/35/2/161) Der Vergleich „Ein Zahnstocher entspricht einer Zigarette“ ist deshalb zu pauschal. Bei einer Zigarette ist die gesamte Nikotinmenge im Tabak nicht identisch mit der Menge, die am Ende in den Blutkreislauf gelangt. Dasselbe gilt für einen Zahnstocher. Eine kleine, bereits 1991 veröffentlichte Untersuchung mit einem Vier-Milligramm-Nikotin-Zahnstocher zeigte allerdings, dass Nikotin in den ersten Minuten rasch über die Mundschleimhaut aufgenommen werden kann. Die Studie ist alt und lässt sich nicht ohne Weiteres auf heutige Produkte übertragen, widerlegt aber die Vorstellung, bei einem Holzstäbchen könne Nikotin nur langsam oder kaum wirken. "Studie bei PubMed" (https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/1914382/) Münchner Schule zieht die Notbremse Öffentliche Aufmerksamkeit bekam das Thema in Bayern durch die Carl-von-Linde-Realschule in München. Dort waren die Zahnstocher insbesondere bei Schülerinnen und Schülern der siebten und achten Klassen aufgefallen. Die Schulleitung untersagte daraufhin vorsorglich sämtliche Zahnstocher auf dem Schulgelände – auch nikotinfreie Varianten. Die Jugendlichen hätten die Stäbchen sichtbar im Mund getragen, berichtete "BR24 über den Fall" (https://www.br.de/nachrichten/bayern/tiktok-trend-fuehrt-zu-zahnstocher-verbot-an-muenchner-schule,V50OGd1). Ein stadtweites Verbot für alle Münchner Schulen gab es dagegen nicht. Der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband hält schulinterne Verbote grundsätzlich für möglich, wenn entsprechende Produkte tatsächlich an einer Schule auftauchen. Gleichzeitig warnt der Verband davor, aus einzelnen Fällen vorschnell einen flächendeckenden Schulhoftrend abzuleiten. Aufklärung müsse neben einem möglichen Verbot immer eine zentrale Rolle spielen. "Einordnung des BLLV" (https://www.bllv.de/vollstaendiger-artikel/news/nikotin-zahnstocher-tiktok-trend-fordert-schulen-heraus-7143) Trend, Nischenprodukt oder medialer Hype? Hier ist eine nüchterne Einordnung wichtig: Für Deutschland liegen bislang keine repräsentativen Zahlen darüber vor, wie viele Jugendliche Nikotin-Zahnstocher verwenden. Die Produkte sind sichtbar geworden, einzelne Schulen reagieren und Präventionsstellen warnen – ein bundesweit belegter Massenhype lässt sich daraus aber noch nicht ableiten. Die Deutsche Befragung zum Rauchverhalten begann erst im März 2026 damit, gezielt nach Nikotin-Zahnstochern zu fragen. Bis zum Frühjahr lagen noch keine veröffentlichten Ergebnisse vor. Auch eine gemeinsame Untersuchung der Ludwig-Maximilians-Universität München und des Bundesinstituts für Risikobewertung sollte erst im weiteren Verlauf des Jahres belastbarere Daten liefern. "Aktueller Forschungsstand bei tagesschau.de" (https://www.tagesschau.de/wissen/gesundheit/gefahr-durch-zahnstocher-100.html) Das bedeutet: Die Gefahr darf nicht verharmlost werden. Ebenso falsch wäre es aber, ohne Zahlen von einer Epidemie an Bayerns Schulen zu sprechen. Warum sind gerade Jugendliche gefährdet? Nikotin kann abhängig machen – unabhängig davon, ob es geraucht, verdampft oder über die Mundschleimhaut aufgenommen wird. Das jugendliche Gehirn befindet sich noch in der Entwicklung und reagiert besonders empfindlich auf psychoaktive Substanzen. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation kann frühe Nikotinaufnahme unter anderem Aufmerksamkeit und Lernprozesse beeinträchtigen und die Wahrscheinlichkeit einer längerfristigen Abhängigkeit erhöhen. "WHO-Faktenblatt zu Tabak und Nikotin" (https://www.who.int/news-room/fact-sheets/detail/tobacco) Nikotin beeinflusst das körpereigene Belohnungssystem. Dabei wird unter anderem Dopamin freigesetzt. Das kann kurzfristig als Konzentrationssteigerung, Entspannung oder angenehmer „Kick“ empfunden werden. Mit wiederholter Anwendung gewöhnt sich der Körper jedoch an die Substanz. Typische Folgen können Verlangen, Dosissteigerungen und Entzugserscheinungen sein. Süße und fruchtige Aromen können den bitteren Nikotingeschmack überdecken. Dazu kommen die diskrete Anwendung und eine Optik, die nicht unmittelbar an Zigaretten erinnert. Ein Zahnstocher lässt sich zudem selbst dort unauffällig benutzen, wo Rauchen oder Dampfen sofort auffallen würde. Mögliche akute Beschwerden Je nach Dosis und persönlicher Empfindlichkeit kann Nikotin unter anderem folgende Reaktionen auslösen: - Übelkeit und Erbrechen, - Schwindel und Kopfschmerzen, - Herzklopfen oder beschleunigten Puls, - erhöhten Blutdruck, - Zittern, Unruhe oder Schweißausbrüche, - vermehrten Speichelfluss, - Bauchschmerzen, - Kreislaufprobleme. Bei einer stärkeren Vergiftung sind Krampfanfälle, Bewusstseinsstörungen, Atemprobleme und schwere Herz-Kreislauf-Reaktionen möglich. Besonders gefährdet sind Kinder, nikotinunerfahrene Jugendliche, Schwangere und Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Erkenntnisse des Bundesinstituts für Risikobewertung zu Nikotinbeuteln lassen sich nicht vollständig auf Zahnstocher übertragen. Sie belegen aber, dass oral aufgenommenes Nikotin hohe Blutspiegel erreichen und neben lokalen Schleimhautreizungen deutliche Auswirkungen auf Herzfrequenz und Kreislauf haben kann. "Gesundheitliche Bewertung des BfR" (https://www.bfr.bund.de/cm/343/gesundheitliche-bewertung-von-nikotinbeuteln-nikotinpouches.pdf) Auch das Holz selbst kann Probleme verursachen Neben dem Nikotin bestehen mechanische Risiken. Durch langes Kauen kann das Holz splittern. Kleine Verletzungen an Zahnfleisch und Mundschleimhaut können entstehen und sich entzünden. Bei häufigem Kontakt sind Reizungen an der Stelle möglich, an der das Stäbchen regelmäßig liegt. Hinzu kommt das Risiko des Verschluckens. Für kleinere Kinder stellen herumliegende oder bereits benutzte Zahnstocher sowohl wegen des Nikotins als auch wegen ihrer spitzen Form eine besondere Gefahr dar. Sind Nikotin-Zahnstocher krebserregend? Eine seriöse Antwort muss unterscheiden: Beim Zahnstocher findet keine Verbrennung statt. Daher entstehen weder Teer noch Kohlenmonoxid und auch nicht das komplexe Gemisch zahlreicher Verbrennungsstoffe aus Zigarettenrauch. Das macht den Zahnstocher voraussichtlich schadstoffärmer als das Rauchen einer Zigarette – aber nicht automatisch sicher. Zu Nikotin-Zahnstochern fehlen belastbare Langzeitstudien. Deshalb lässt sich derzeit weder ein konkretes langfristiges Krebsrisiko beziffern noch können die bekannten Krebszahlen des Rauchens einfach auf diese Produkte übertragen werden. Unklar bleiben außerdem mögliche Verunreinigungen, Aromastoffe, Lösungsmittel und Qualitätsunterschiede bei Produkten aus nicht kontrollierten Importquellen. Genau diese fehlende Standardisierung ist ein wesentlicher Teil des Risikos. Wie ist die Rechtslage in Deutschland? Für Minderjährige ist die Lage eindeutig: Nach "Paragraf 10 des Jugendschutzgesetzes" (https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__10.html) dürfen nikotinhaltige Produkte Kindern und Jugendlichen weder angeboten noch überlassen werden. Das Verbot erfasst ausdrücklich auch andere nikotinhaltige Erzeugnisse und gilt ebenso für den Versandhandel. Darüber hinaus sind Nikotin-Zahnstocher nach aktueller Behördeneinschätzung in Deutschland grundsätzlich nicht regulär verkehrsfähig. Sie passen weder in eine zulässige Produktkategorie des Tabakerzeugnisrechts noch gelten sie als normales Lebensmittel. Für eine Vermarktung als Mittel zur Rauchentwöhnung wäre eine Arzneimittelzulassung erforderlich, die diese Produkte nicht besitzen. Das Bezirksamt Berlin-Treptow-Köpenick fasst die Lage entsprechend zusammen: Der Vertrieb nikotinhaltiger Zahnstocher ist in Deutschland nicht zulässig. Nikotinfreie Aroma-Zahnstocher fallen dagegen nicht unter das entsprechende Abgabeverbot des Jugendschutzgesetzes. "Behördliche Einordnung aus Berlin" (https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/aktuelles/pressemitteilungen/2026/pressemitteilung.1652824.php) Dass Produkte über ausländische Onlineshops bestellt werden können, ist weder ein Sicherheitsnachweis noch eine deutsche Zulassung. Die Verfügbarkeit im Internet darf nicht mit Legalität oder behördlicher Kontrolle verwechselt werden. Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass der bloße Besitz eines einzelnen Zahnstochers strafbar wäre. Rechtlich im Mittelpunkt stehen vor allem Herstellung, Einfuhr, Vertrieb, Bewerbung und Abgabe – insbesondere an Minderjährige. Österreich hat die Vorschriften verschärft Für den bayerisch-österreichischen Grenzraum ist die Entwicklung in Österreich besonders interessant. Dort werden Nikotin-Zahnstocher seit dem 20. August 2026 ausdrücklich als tabakfreie Nikotinerzeugnisse vom Tabak- und Nichtraucherinnen- beziehungsweise Nichtraucherschutzgesetz erfasst. Damit gelten unter anderem Melde-, Kennzeichnungs-, Werbe- und Jugendschutzvorgaben. Hersteller und Importeure müssen umfangreiche Angaben zu Inhaltsstoffen, Dosierung, Aufnahme und Produktsicherheit machen. "Informationen des österreichischen Sozialministeriums" (https://www.sozialministerium.gv.at/Themen/Gesundheit/Drogen-und-Sucht/Tabak-und-verwandte-Erzeugnisse/Tabakfreie-Nikotinerzeugnisse.html) Die gesetzliche Regulierung bedeutet nicht, dass die Produkte gesundheitlich empfohlen oder als Arzneimittel zugelassen wären. Österreich schafft damit vor allem einen kontrollierbaren Rechtsrahmen für eine Produktgruppe, die zuvor nur unzureichend erfasst war. Taugen die Zahnstocher zur Rauchentwöhnung? Hersteller und Händler stellen Nikotin-Zahnstocher teilweise als diskrete Alternative zur Zigarette oder als Hilfe beim Rauchstopp dar. Für eine zuverlässige Rauchentwöhnung fehlen jedoch ausreichende wissenschaftliche Belege. In Deutschland sind diese Zahnstocher nicht als Arzneimittel zugelassen. Möglich ist, dass einzelne Raucher das Zahnstocher-Ritual subjektiv als Ersatz für die Hand-Mund-Bewegung einer Zigarette empfinden. Das ersetzt aber weder eine kontrollierte Dosierung noch eine professionelle Entwöhnungsbehandlung. Für einen Rauchstopp stehen besser untersuchte Angebote zur Verfügung, darunter Nikotinpflaster, medizinische Nikotinkaugummis, bestimmte verschreibungspflichtige Medikamente sowie ärztliche und psychologische Beratung. Das Bundesgesundheitsportal erklärt die etablierten Möglichkeiten unter "gesund.bund.de" (https://gesund.bund.de/rauchen). Die kostenfreie BIÖG-Telefonberatung zur Rauchentwöhnung ist unter 0800 8 31 31 31 erreichbar – montags bis donnerstags von 10 bis 22 Uhr sowie freitags bis sonntags von 10 bis 18 Uhr. "Informationen zur Telefonberatung" (https://www.rauchfrei-info.de/unterstuetzung/telefonberatung/) Was Eltern jetzt tun können Wer einen verdächtigen Zahnstocher beim eigenen Kind findet, sollte zunächst ruhig bleiben. Ein gewöhnlicher Zahnstocher oder ein nikotinfreies Aromaprodukt ist äußerlich kaum von der nikotinhaltigen Variante zu unterscheiden. Sinnvoll sind folgende Schritte: 1. Verpackung suchen: Begriffe wie „Nicotine“, „Strong“, „Extra Strong“, Milligrammangaben oder 18+-Kennzeichnungen sind wichtige Hinweise. 2. Offen nachfragen: Woher stammt das Produkt? Wurde es selbst benutzt oder nur weitergegeben? Treten Schwindel, Übelkeit, Herzklopfen oder andere Beschwerden auf? 3. Nicht nur bestrafen: Ein vertrauensvolles Gespräch erhöht die Chance, etwas über Bezugsquelle, Häufigkeit und mögliche weitere Nutzer zu erfahren. 4. Produkte kindersicher aufbewahren: Nikotinhaltige Zahnstocher dürfen nicht offen herumliegen und müssen auch von kleineren Geschwistern und Haustieren ferngehalten werden. 5. Bei wiederholter Nutzung Hilfe holen: Kinderarzt, Hausarzt, Suchtberatungsstelle oder Schulsozialarbeit können die Situation vertraulich einordnen. Was Schulen beachten sollten Schulen stehen vor dem praktischen Problem, dass eine Lehrkraft den Nikotingehalt nicht am Holz erkennen kann. Ein schulweites Verbot aller Zahnstocher kann deshalb in einzelnen Fällen nachvollziehbar sein. Es sollte jedoch transparent begründet und mit Präventionsarbeit verbunden werden. Empfehlenswert sind: - eine klare Regelung in der Schul- oder Hausordnung, - Dokumentation konkreter Vorfälle, - Sicherung der Verpackung zur Identifizierung, - Information von Schulleitung und Eltern, - Gespräche mit betroffenen Schülerinnen und Schülern, - Einbindung von Schulsozialarbeit und Suchtprävention, - sowie eine Meldung verdächtiger Händler oder Bezugsquellen an die zuständige Marktüberwachungs- beziehungsweise Ordnungsbehörde. Wichtig ist eine Reaktion ohne öffentliche Bloßstellung einzelner Jugendlicher. Prävention funktioniert besser, wenn sie erklärt, warum das Produkt riskant ist, anstatt lediglich einen neuen „verbotenen Trend“ noch interessanter zu machen. Im Notfall: Giftnotruf München Bei deutlichen Beschwerden sollte der Zahnstocher sofort aus dem Mund genommen und die Verpackung aufbewahrt werden. Bei Verdacht auf eine Nikotinvergiftung hilft in Bayern der: Giftnotruf München: 089 19240 Bei Krampfanfällen, Atemnot, Bewusstlosigkeit oder schweren Kreislaufproblemen muss sofort der Notruf 112 gewählt werden. Die Kontaktdaten der deutschen Giftinformationszentren veröffentlicht das "Bundesinstitut für Risikobewertung" (https://www.bfr.bund.de/chemikaliensicherheit/nationales-produktregister/giftinformationszentren/). Kommentar von Bayern Regional News Nikotin-Zahnstocher sind derzeit weder ein belegter Massenhype noch eine harmlose Spielerei. Die Produkte verbinden ein starkes Suchtmittel mit süßen Aromen, unauffälliger Anwendung, lückenhaften Inhaltsangaben und einer Optik, die selbst Erwachsene leicht täuschen kann. Panikmache hilft dabei genauso wenig wie Wegsehen. Schulen brauchen klare Regeln und belastbare Informationen. Eltern brauchen die Möglichkeit, Warnzeichen zu erkennen, ohne jedes Holzstäbchen sofort zum Drogenskandal zu erklären. Und Behörden müssen konsequent gegen unzulässige Anbieter und die Abgabe an Minderjährige vorgehen. Bis belastbare Nutzungszahlen und bessere Produktanalysen vorliegen, bleibt die wichtigste Botschaft einfach: Ein Zahnstocher kann gewöhnliches Holz sein. Enthält er jedoch Nikotin, wird aus dem vermeintlich harmlosen Stäbchen ein nicht zugelassenes Suchtprodukt mit realen Gesundheitsrisiken. Bayern Regional News bleibt an dem Thema dran.

Datum: 25.08.2026 Quelle: Bayregnews